Erbe oder „nur“ Vermächtnisnehmer? Ein Paradebeispiel für die Testamentsauslegung bietet dieser Sachverhalt (OLG München, Beschluss v. 19.02.2020 – 31 Wx 231/17, 31 Wx 502/19) Der Fall Der Erblasser hatte in seinem Testament verschiedene Immobilien an Freunde und Verwandte vermacht. Sein Vermögen ging jedoch weit über diese einzelnen Immobilien hinaus und bestand unter anderem aus weiteren …