Kosten und Gebühren

Kosten und Gebühren

Guter Rat muss nicht teuer sein – oft allerdings besteht bei Mandaten Unklarheit darüber, welche Kosten mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes auf sie zukommen. Über zu erwartende Kosten und Möglichkeiten der Hilfeleistung durch Dritte soll Sie der nächste Abschnitt informieren.

Die Rechtsanwaltsvergütung richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Berechnung der Kosten richtet sich im Regelfall nach dem Gegenstandswert der rechtlich zu betreuenden Fragestellung. Anhand von Gebührentabellen wird dann die Höhe der Vergütung berechnet. Daneben gibt es die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Zur Vergütung des Rechtsanwalts kommen im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die Gerichtskosten hinzu. Die Festsetzung dieser Gebühren richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Scheuen Sie sich nicht, bei einer ersten unverbindlichen Anfrage auch die Kostenfrage zu stellen. Ich bespreche die Fragestellung der Vergütung jederzeit ausführlich mit Ihnen, um Ihnen eine hohe Kostentransparenz zu gewährleisten. Daneben erörtern wir, ob eine Kostenübernahme durch Dritte möglich ist.

Das ist in verschiedenen Fällen gegeben:

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe wird dem Rechtssuchenden als staatliche Hilfeleistung gewährt. Der entsprechende Beratungshilfeschein wird vom Amtsgericht ausgestellt. Sie müssen lediglich den Beratungshilfeantrag ausfüllen und die entsprechenden Belege beim Amtsgericht einreichen. Das Amtsgericht erteilt ihnen einen Beratungshilfeschein, den Sie zum ersten Beratungsgespräch in die Kanzlei mitbringen.

Durch den Beratungshilfeschein reduziert sich Ihr Kostenanteil für die Erstberatung auf lediglich 15,00€.

 Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe in Familienrechtsangelegenheiten Verfahrenskostenhilfe genannt) wird als staatliche Hilfe für das Gerichtsverfahren gewährt. Sie füllen den Antrag auf Prozesskostenhilfe aus und bringen diesen zusammen mit den entsprechenden Belegen mit zum Beratungsgespräch.

Die Geltendmachung bei Gericht übernehme ich für Sie.

Rechtsschutzversicherung

Häufig übernimmt eine vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten der rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehme ich gerne für Sie.

Kostenübernahme durch den Prozessgegner

Bei erfolgreicher Führung des Rechtsstreits kommt eine vollständige bzw. teilweise Erstattung der Rechtsverfolgungskosten durch den Prozessgegner in Betracht.

Die entsprechende Geltendmachung übernehme ich für Sie.