Widerruf eines Testaments
Wer ist Erbe geworden, wenn in einem Testament der eingesetzte Erbe vom Erblasser durchgestrichen wird?
Mit dieser Frage hatte sich das OLG Stuttgart (Beschluss vom 25.03.2020; 8 W 104/19) zu beschäftigen.
Die Erbeinsetzung wird durchgestrichen.
Im konkreten Fall lag ein Testament des Erblassers vor. Dieser hatte zunächst einen Verein als Erben benannt, später aber eben diesen Wortlaut im Testament deutlich durchgestrichen und aufgenommen, dass ein Erbe noch benannt werde. Dies war mit einem Datum versehen. Eine neuerliche Erbeinsetzung erfolgte allerdings auch später nicht.
Wirksamkeit eines Testaments
Der Verein beanspruchte nun das Erbe für sich. Er argumentierte, dass die Streichung nicht wirksam sei, da der Erblasser diese nur mit einem Datum, nicht aber mit der eigenhändigen Unterschrift versehen habe, wie sie für die Errichtung und Änderung eines Testaments aber notwendig sei.
Das OLG Stuttgart folgte dieser Argumentation nicht. Richtig ist es zwar, dass Zusätze und Nachträge in einem Testament auch dem Formerfordernis des § 2247 BGB entsprechen müssen und daher eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein müssen. Dies gilt jedoch nicht für bloße Streichungen. Diese bedürfen gerade keiner besonderen Form und sind daher auch ohne Unterschrift des Erblassers gültig.
Streichungen sind möglich.
Die Streichung im Testament ist daher wirksam. Der Erblasser hat damit deutlich zum Ausdruck gebracht, dass der Verein nicht mehr der Alleinerbe sein sollte. Da der Erblasser jedoch keinen neuen Erben benannt hatte, verblieb es bei der gesetzlichen Erbfolge.
Vergessen Sie nicht, Ihr Testament regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. Gerne bin ich Ihnen hierbei behilflich. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und wir besprechen Ihre Wünsche.
Viele Grüße
Ihre Monika Jakob