Scheidung
Sie möchten sich scheiden lassen? Sie haben sich bereits getrennt und können Themenbereiche wie Unterhalt oder Umgang mit den Kindern oder die Vermögensauseinandersetzung voraussichtlich ohne ein gerichtliches Verfahren erledigen? Dann helfen wir Ihnen gerne bei Ihrer Ehescheidung.
„Online-Scheidung“
Sie haben bereits über alle Themenbereiche mit Ihrem Ex-Partner eine Einigung erzielen können und möchten jetzt nur noch möglichst schnell und kostengünstig geschieden werden? Dann haben Sie sicherlich schon einmal von einer sogenannten „Online-Scheidung“ gehört. Wir müssen Sie jedoch enttäuschen. Eine anwaltliche „Online-Scheidung“ gibt es nicht. Die Verfahrensweise ist deutschlandweit die gleiche. Genauso sind die Kosten einer Scheidung gesetzlich festgelegt. Eine Scheidung ist daher überall gleich teuer. Fallen Sie also nicht auf Werbeangebote herein, die Ihnen eine zügige und kostengünstigere Ehescheidung durch eine sogenannte „Online-Scheidung“ versprechen. Es gibt sie nicht. Das bedeutet jedoch doch nicht, dass in jedem Fall ein Besprechungstermin vor Ort notwendig ist. Wenn Sie es wünschen und die Komplexität Ihres Falles es erlaubt, können wir selbstverständlich auch gerne ausschließlich elektronisch kommunizieren.
Durch eine rein elektronische Kommunikation können wir Sie auch dabei unterstützen, Ihre Scheidung zügiger und ohne erheblichen Mehraufwand für Sie in die Wege zu leiten. Gerne bieten wir Ihnen daher an, mit uns ausschließlich elektronisch zu kommunizieren und sämtliche Schritte bis zum Gerichtstermin möglichst elektronisch zu erledigen.
Gerichtstermin-nur „offline“
Der notwendige Gerichtstermin bei einer Ehescheidung findet in der Regel „offline“ statt. Das bedeutet, spätestens zum Gerichtstermin müssen die Eheleute persönlich erscheinen. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung, ist mit einer Termindauer von ca. 15 Minuten zu rechnen.
Gerne können Sie das nachfolgende Formular ausfüllen. Sie erhalten sodann eine Kopie des Formulars, unsere Auftragsunterlagen und das Vollmachtsformular per E-Mail, bzw. per Post. Erst mit der Unterzeichnung der Auftragsunterlagen kommt ein Anwaltsvertrag zustande.