Elterngeld und Elterngeld Plus
Der Staat möchte Familien unterstützen, die nach der Geburt ihres Kindes ganz oder zum Großteil auf ihre beruflichen Einkünfte verzichten, um sich der Erziehung des Kindes zu widmen. Um diesen Einkommensausfall abzufangen, können Eltern das sogenannte Bundeselterngeld beziehen.
Die gesetzlichen Grundlagen zum Bundeselterngeld finden sich im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, kurz BEEG.
Eltern haben die Möglichkeit, zwischen dem sogenannten Basis-Elterngeld oder dem Elterngeld-Plus zu wählen.
Basis-Elterngeld
Das Basis-Elterngeld wird maximal für 14 Monate an beide Elternteile gemeinsam ausgezahlt. Ein Elternteil muss mindestens 2 und kann maximal 12 Monate des Bezuges für sich in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich kann das Basis-Elterngeld von einem Elternteil für maximal 12 Monate bezogen werden. Der Anspruch verlängert sich um zwei weitere Monate, wenn der andere Elternteil ebenso an der Erziehung beteiligt wird und daher auch für dieses Elternteil das Erwerbseinkommen für mindestens zwei Monate entfällt.
Um Alleinerziehende Eltern nicht zu benachteiligen, erhalten diese generell die Möglichkeit, Basis-Elterngeld für 14 Monate zu beziehen.
Die Höhe des Bezuges richtet sich nach dem Einkommen vor der Geburt und beträgt minimal 65% und maximal 100% des früheren Einkommens. Allerdings werden mindestens 300,00€ und maximal 1.800,00€ Elterngeld gezahlt.
Entscheiden Sie sich dazu, nach der Geburt wieder arbeitstätig zu werden und arbeiten weniger als 30 Stunden pro Woche, so erhalten Sie Elterngeld, wobei das erzielte Einkommen angerechnet wird.
Familien mit mehreren Kindern und/oder Mehrlingsgeburten erhalten Zuschläge beim Elterngeldbezug.
Zu beachten gilt, dass auch ALG II und Sozialhilfe auf das Elterngeld angerechnet werden.
Elterngeld-Plus
Das Elterngeld-Plus dient der Unterstützung von Familien, bei denen beide Elternteile nach der Geburt wieder arbeitstätig sind und so die Elternzeit mit der Beschäftigung in Teilzeit kombinieren möchten.
Das Elterngeld-Plus kann ausschließlich für Kinder, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, bezogen werden.
Das Elterngeld-Plus ermöglicht einen längeren Bezug des Elterngeldes und entlastet die Eltern daher über einen längeren Zeitraum.
Die Besonderheit besteht darin, dass das Elterngeld-Plus doppelt so lang gezahlt wird, mindestens also 24 Monate. Allerdings erhalten die Eltern nicht den vollen Elterngeldbetrag, sondern monatlich einen halben Monatsbetrag des Elterngeldes. Das bedeutet: Aus einem Basis-Elterngeld- Monat werden zwei Elterngeld-Plus-Monate.
Partnerschaftsbonus
Der sogenannte Partnerschaftsbonus kann sowohl bei Bezug von Basis-Elterngeld als auch bei Bezug von Elterngeld-Plus genutzt werden. Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für vier Monate am Stück zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche, so erhalten sie einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus von jeweils 4 weiteren Elterngeld-Plus-Monaten.
Insgesamt lässt sich daher der Wegfall des Einkommens oder dessen Minderung bis zu 28 Monate lang zumindest zum Teil abfangen.
Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Details nochmals in einer Übersicht.
Basis-Elterngeld | Elterngeld-Plus | Partnerschaftsbonus | |
Bezugsdauer | min. 2 – max. 12 Monate | min. 2 volle Monate = 4 Elterngeld-Plus – Monate bis max. 24 Monate | 4 Monate |
Höhe | min. 65% , max. 100% des Einkommens vor der Geburt, Anrechnung des Einkommens nach der Geburt erfolgt;min. 300,00€ bis max. 1.800,00€ | Max. Hälfte des monatlichen Basis-Elterngeldes; Anrechnung des Einkommens nach Geburt erfolgt | Hälfte des monatlichen Basis-Elterngeldes; Anrechnung des Einkommens nach Geburt erfolgt |
Boni | 2 zusätzliche Monate, wenn anderes Elternteil mindestens zwei Monate an Erziehung beteiligt ist | Gilt sowohl für Basis-Elterngeld als auch für Elterngeld-Plus | |
Pflicht zur Erwerbstätigkeit | Nein, wenn gewünscht, maximal 30 Stunden pro Woche | Ja, maximal 30 Stunden pro Woche | Wird nur gezahlt, wenn beide Elternteile für 4 aufeinander folgende Monate gleichzeitig einer Erwerbstätigkeit zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche nachgehen. |
Gültig für | Alle Geburten | Geburten ab dem 01.07.2015 | Geburten ab dem 01.07.2015 |
Die verschiedenen Varianten von Basis-Elterngeld, Elterngeld-Plus und dem Partnerschaftsbonus können auf unterschiedlichster Weise kombiniert werden. Es ist also auch möglich, zwischen den einzelnen Varianten zu wechseln.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie gerne einen Beratungstermin vereinbaren.
Jakob
Rechtsanwältin