Bestimmungen zum Bundesbetreuungsgeld sind nichtig

Bestimmungen zum Bundesbetreuungsgeld sind nichtig

Erst im Jahre 2013 wurden die Bestimmungen zum Betreuungsgeld in bundesrechtliche Regelungen eingeführt. Danach konnten Eltern, die ihr Kind zu Hause erzogen und nicht zur Betreuung an eine Kindertagesstätte gaben, Betreuungsgeld erhalten. Diese recht neuen Bestimmungen wurden mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21.07.2015 bereits wieder gekippt. Zur Begründung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, der Bund habe nicht die Gesetzgebungskompetenz, um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Rechtlich ist zunächst klar, dass das Gesetz keine Gültigkeit besitzt.

Kann ich noch einen Antrag zur Gewährung von Betreuungsgeld stellen?

Eltern, die sich nun für die Beantragung des Betreuungselterngeldes interessieren, werden enttäuscht. Seit dem Urteil können keinerlei neue Anträge zur Gewährung des Betreuungselterngeldes gestellt und bewilligt werden.

Ich habe bereits die Bewilligung des Betreuungsgeldes beantragt, aber noch keine Entscheidung. Was passiert jetzt?

Eltern, die bereits einen Antrag gestellt haben, welcher jedoch bis zur Bekanntgabe des Urteils nicht bewilligt wurde, erhalten kein Betreuungsgeld mehr. Ihnen wird sicherlich in den nächsten Wochen die ablehnende Entscheidung zugestellt werden.

Ich habe Betreuungsgeld bewilligt bekommen. Muss ich damit rechnen, dass ich kein Geld mehr erhalte?

Wie es mit bereits bewilligten Anträgen weitergeht, steht grundsätzlich noch offen. Viele Politiker haben aber bereits bekundet, die Familien nicht im Stich lassen zu wollen.

Das bedeutet, dass Eltern, deren Antrag bereits bewilligt wurde, vorerst wohl weiterhin das Betreuungsgeld erhalten, bis es klare Regelungen zum weiteren Umgang mit dem Betreuungsgeld gibt. Nähere Informationen kann Ihnen hier jedoch ausschließlich die für Sie zuständige Elterngeldstelle geben.

Gibt es Alternativen?

Da die Regelungen des Bundes keine Geltung mehr haben, sind allein die Bundesländer in der Lage, gesetzliche Grundlagen für die Gewährung eines solchen Betreuungsgeldes zu schaffen. Vor allem im Freistaat Bayern sollen Ersatzregelungen geschaffen bzw. die bereits bestehenden erweitert werden. Es gibt aber auch andere Bundesländer, die keinen Bedarf für ein Gesetz zur Gewährung des Betreuungsgeldes sehen. Diese Länder möchten das Geld lieber für die Erweiterung der Kindertagesstätten verwenden.

Einige Bundesländer wiederum haben bereits seit längerem gesetzliche Regelungen für ein Landesbetreuungsgeld, so wie Bayern, Sachsen und Thüringen.

Wir beraten Sie und prüfen, ob es in Ihrem Bundesland eine vergleichbare Regelung zum Betreuungsgeld gibt. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, helfe ich Ihnen gerne.

 

Jakob

Rechtsanwältin