Der neue Punkte Tacho

 Der neue Punkte Tacho

 

Das Jahr 2014 bringt eine große Veränderung für alle Autofahrer mit sich.

Am 01.Mai 2014 treten durch die Reform des Punktesystems bei Verkehrsverstößen Neuerungen in Kraft.

Das Punktesystem wird dabei generalüberholt. Generell gilt: Verstöße werden künftig geringer bewertet und mit weniger Punkten im Fahreignungsregister (bislang noch Verkehrszentralregister) geahndet. Zum Ausgleich verlängert sich die Tilgungsfrist der Punkte. Zudem treten die Folgen für das Ansammeln von Punkten eher ein, so dass im Ergebnis der Fahrerlaubnisentzug früher droht.

Wichtig für Sie!

Künftig richtet sich die Punktzahl nach der Schwere der Tat. Dann gilt:

 

[table]
Vergehen, Anzahl Punkte
Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld ab 60€, 1 Punkte

Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot, 2 Punkte

Verkehrsverstoß entspricht Straftat, 2 Punkte

Straftat und Fahrerlaubniseinzug erfolgt, 3 Punkte

[/table]

 

Das mag nach wenig klingen, aber Vorsicht!

Die wichtigste und gravierendste Änderung durch die Reform ist die Herabsetzung der Punktezahl von 18 auf 8 Punkte. Wer also künftig Punkte sammelt, muss sich gewahr sein, dass bereits bei 8 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Durch das neue System werden zwar für Verstöße weniger Punkte vergeben, allerdings treten die Folgen früher ein.

Was passiert mit den bereits eingetragenen Punkten?

Zum 01. Mai 2014 erfolgt die Löschung solcher Delikte automatisch, die nach neuem Recht nicht mehr eingetragen würden.

Alle anderen Verkehrsverstöße bleiben eingetragen. Aber keine Sorge, die bereits gesammelten Punkte bleiben nicht vollständig bestehen, sondern werden in das neue System umgewandelt.

Das bedeutet:
[table]
[attr colspan=“3″]Alt,[attr colspan=“3″]Neu
1-3 Punkte,[attr rowspan=“3″]Vormerkung zur Fahreignung,1 Punkt,[attr rowspan=“3″]Vormerkung zur Fahreignung
4-5 Punkte,2 Punkte
6-7 Punkte,3 Punkte
8-10 Punkte,[attr rowspan=“2″]Ermahnung,4 Punkte,[attr rowspan=“2″]Ermahnung; freiwillige Seminarteilnahme möglich

11-13 Punkte,5 Punkte

14-15 Punkte,[attr rowspan=“2″]Verwarnung,6 Punkte,[attr rowspan=“2″]Verwarnung; Punkteabbau durch freiwillige Seminare nicht mehr möglich

16-17 Punkte,7 Punkte
18 Punkte und mehr,Entzug,8 Punkte oder mehr,Entzug

[/table]
Auch hinsichtlich der Tilgungsfrist für eingetragene Punkte im Fahreignungsregister gibt es Änderungen.

Die Tilgung dauert künftig minimal 2 ½ Jahre.

Die neuen Tilgungsfristen im Überblick:

[table]
, Tilgungsfrist

Einfache Ordnungswidrigkeit, 2.5 Jahre

Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot, 5 Jahre

Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis, 5 Jahre

Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis, 10 Jahre

[/table]

 

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag der Rechtskraft und nicht mit dem Tattag.

Bislang war für die Tilgung nicht nur Dauer maßgeblich, sondern auch die sogenannte Hemmungsregelung. Alte Eintragungen entfielen nur dann, wenn keine neuen dazu kamen.

Diese Regelung fällt jedoch künftig weg. Neue Verkehrsverstöße werden einzeln behandelt und entfallen nach Ablauf der Tilgungsfrist, egal ob weitere Eintragungen hinzukommen.

 

Fortan sollte man darauf achten, nicht in den Bereich der 8 Punkte zu gelangen, um nicht den Entzug der Fahrerlaubnis zu riskieren.

Sollten Sie Fragen haben oder sich gegen unrechtmäßige Bewertungen zu Wehr setzen wollen, sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Monika Jakob

Rechtsanwältin