{"id":322,"date":"2015-07-23T13:43:47","date_gmt":"2015-07-23T11:43:47","guid":{"rendered":"http:\/\/jl-kanzlei.de\/?p=322"},"modified":"2015-07-23T13:43:47","modified_gmt":"2015-07-23T11:43:47","slug":"bestimmungen-zum-bundesbetreuungsgeld-sind-nichtig","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsanwaeltin-jakob.de\/?p=322","title":{"rendered":"Bestimmungen zum Bundesbetreuungsgeld sind nichtig"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"color: #0c9900;\">Bestimmungen zum Bundesbetreuungsgeld sind nichtig<\/span><\/h1>\n<p>Erst im Jahre 2013 wurden die Bestimmungen zum Betreuungsgeld in bundesrechtliche Regelungen eingef\u00fchrt. Danach konnten Eltern, die ihr Kind zu Hause erzogen und nicht zur Betreuung an eine Kindertagesst\u00e4tte gaben, Betreuungsgeld erhalten. Diese recht neuen Bestimmungen wurden mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 21.07.2015 bereits wieder gekippt. Zur Begr\u00fcndung stellte das Bundesverfassungsgericht fest, der Bund habe nicht die Gesetzgebungskompetenz, um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Rechtlich ist zun\u00e4chst klar, dass das Gesetz keine G\u00fcltigkeit besitzt.<\/p>\n<h2>Kann ich noch einen Antrag zur Gew\u00e4hrung von Betreuungsgeld stellen?<\/h2>\n<p>Eltern, die sich nun f\u00fcr die Beantragung des Betreuungselterngeldes interessieren, werden entt\u00e4uscht. Seit dem Urteil k\u00f6nnen keinerlei neue Antr\u00e4ge zur Gew\u00e4hrung des Betreuungselterngeldes gestellt und bewilligt werden.<\/p>\n<h2>Ich habe bereits die Bewilligung des Betreuungsgeldes beantragt, aber noch keine Entscheidung. Was passiert jetzt?<\/h2>\n<p>Eltern, die bereits einen Antrag gestellt haben, welcher jedoch bis zur Bekanntgabe des Urteils nicht bewilligt wurde, erhalten kein Betreuungsgeld mehr. Ihnen wird sicherlich in den n\u00e4chsten Wochen die ablehnende Entscheidung zugestellt werden.<\/p>\n<h2>Ich habe Betreuungsgeld bewilligt bekommen. Muss ich damit rechnen, dass ich kein Geld mehr erhalte?<\/h2>\n<p>Wie es mit bereits bewilligten Antr\u00e4gen weitergeht, steht grunds\u00e4tzlich noch offen. Viele Politiker haben aber bereits bekundet, die Familien nicht im Stich lassen zu wollen.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass Eltern, deren Antrag bereits bewilligt wurde, vorerst wohl weiterhin das Betreuungsgeld erhalten, bis es klare Regelungen zum weiteren Umgang mit dem Betreuungsgeld gibt. N\u00e4here Informationen kann Ihnen hier jedoch ausschlie\u00dflich die f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Elterngeldstelle geben.<\/p>\n<h2>Gibt es Alternativen?<\/h2>\n<p>Da die Regelungen des Bundes keine Geltung mehr haben, sind allein die Bundesl\u00e4nder in der Lage, gesetzliche Grundlagen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung eines solchen Betreuungsgeldes zu schaffen. Vor allem im Freistaat Bayern sollen Ersatzregelungen geschaffen bzw. die bereits bestehenden erweitert werden. Es gibt aber auch andere Bundesl\u00e4nder, die keinen Bedarf f\u00fcr ein Gesetz zur Gew\u00e4hrung des Betreuungsgeldes sehen. Diese L\u00e4nder m\u00f6chten das Geld lieber f\u00fcr die Erweiterung der Kindertagesst\u00e4tten verwenden.<\/p>\n<p>Einige Bundesl\u00e4nder wiederum haben bereits seit l\u00e4ngerem gesetzliche Regelungen f\u00fcr ein Landesbetreuungsgeld, so wie Bayern, Sachsen und Th\u00fcringen.<\/p>\n<p>Wir beraten Sie und pr\u00fcfen, ob es in Ihrem Bundesland eine vergleichbare Regelung zum Betreuungsgeld gibt. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, helfe ich Ihnen gerne.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Jakob<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bestimmungen zum Bundesbetreuungsgeld sind nichtig Erst im Jahre 2013 wurden die Bestimmungen zum Betreuungsgeld in bundesrechtliche Regelungen eingef\u00fchrt. 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