{"id":273,"date":"2014-05-06T20:58:17","date_gmt":"2014-05-06T18:58:17","guid":{"rendered":"http:\/\/jl-kanzlei.de\/?p=273"},"modified":"2014-05-06T20:58:17","modified_gmt":"2014-05-06T18:58:17","slug":"patientenverfuegung-und-co","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/rechtsanwaeltin-jakob.de\/?p=273","title":{"rendered":"Patientenverf\u00fcgung und Co."},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"color: #0c9900;\">Patientenverf\u00fcgung und Co.<\/span><\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In Zeiten immer neuer Gefahren und Krankheiten, ist es wichtig, sich auch im Ernstfall darauf verlassen zu k\u00f6nnen, dass der eigene Wille oberste Priorit\u00e4t hat.<\/p>\n<p>Wie schnell ist es passiert. Ein Unfall, eine Krankheit oder schlicht das Alter. Man ist auf Hilfe anderer angewiesen und kann nicht mehr selbstst\u00e4ndig leben. Pl\u00f6tzlich ist alles anders.<\/p>\n<p>So traurig diese Vorstellung ist, treffen wird sie uns \u00fcber kurz oder lang fast alle.<\/p>\n<p>Deshalb ist es wichtig, Vorsorge zu treffen, solange dies noch m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>Nicht selten verschiebt man derart unangenehme Entscheidungen und nicht selten ist es dann zu sp\u00e4t, den eigenen Willen kundzutun.<\/p>\n<p>Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, sich mit dem schwierigen Thema der Vorsorge, der Betreuung und der Verf\u00fcgung \u00fcber medizinische Vorgehen auseinanderzusetzen und Ihnen die Angst davor nehmen, Regelungen f\u00fcr Notsituationen zu treffen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die folgenden Regelungen, die Sie treffen k\u00f6nnen, aber keineswegs m\u00fcssen, helfen Ihnen bereits jetzt mit einem guten Gewissen in die Zukunft zu blicken. Sie dienen dazu, bereits jetzt festzulegen, wer Ihren Willen durchsetzt, wenn Sie selbst auf Grund von Krankheit, Verletzung oder des Alters vor\u00fcbergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind.<\/p>\n<p>Damit die Person Ihres Vertrauens wei\u00df, wie sich Ihr Wille darstellt, aber auch damit sie dieser Person und Au\u00dfenstehenden Rechtssicherheit bieten k\u00f6nnen, gibt es verschiedene Regelungsm\u00f6glichkeiten, die auch kombiniert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Im Folgenden werden Ihnen die drei bekanntesten Regelungsm\u00f6glichkeiten n\u00e4her gebracht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Vorsorgevollmacht<\/h2>\n<p>Im Rahmen der Vorsorgevollmacht bevollm\u00e4chtigen Sie eine andere Person, in einer Notsituation alle oder nur bestimmte Aufgaben f\u00fcr Sie zu \u00fcbernehmen. Dieser sogenannte Bevollm\u00e4chtigte wird also zum Vertreter Ihres Willens.<\/p>\n<p>So kann der Bevollm\u00e4chtigte Gesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Lebens erledigen, wenn Sie (gerade) nicht dazu in der Lage sind. Der Bevollm\u00e4chtigte kann je nach Ihrem Wunsch in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, des Aufenthalts und des Wohnraums, aber auch gegen\u00fcber Beh\u00f6rden, Versicherungen und Renten- und Sozialleistungstr\u00e4gern f\u00fcr Sie t\u00e4tig werden. Er darf, wenn Sie ihm dies gestatten, Ihr Verm\u00f6gen verwalten und sie bei allen Rechtshandlungen und Rechtsgesch\u00e4ften vertreten.<\/p>\n<p>Dies sind nur einige Beispiele, mit denen Sie einen Bevollm\u00e4chtigten betrauen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Einige Vollmachten bed\u00fcrfen unter Umst\u00e4nden der notariellen Beurkundung.<\/p>\n<p>Eine Vollmacht sollte immer schriftlich erfolgen. Obgleich dies auch m\u00fcndlich m\u00f6glich w\u00e4re, dient eine derartige umfangreiche Vorsorgevollmacht auch stets der Rechtssicherheit und sollte deshalb immer schriftlich abgefasst werden.<\/p>\n<p>Sollten Sie sp\u00e4ter Ihre erteilte Vollmacht zur\u00fccknehmen wollen oder ab\u00e4ndern wollen, ist dies zu jederzeit m\u00f6glich. Eine erteilte Vollmacht kann allzeit widerrufen werden. Zu beachten gilt aber, dass Sie hierf\u00fcr gesch\u00e4ftsf\u00e4hig (F\u00e4higkeit, sich selbst durch rechtsgesch\u00e4ftliche Erkl\u00e4rungen wirksam zu binden) sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Neben der Vorsorgevollmacht gibt es das Institut der<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Betreuungsverf\u00fcgung<\/h2>\n<p>Die Betreuungsverf\u00fcgung dient dazu, pers\u00f6nlich und selbstbestimmt Vorsorge f\u00fcr den Fall zu treffen, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbstst\u00e4ndig zu erledigen und Ihnen ein Betreuer zur Seite gestellt werden muss. In diesen F\u00e4llen entscheidet das Betreuungsgericht dar\u00fcber, wer Ihr Betreuer wird.<\/p>\n<p>Nicht jeder m\u00f6chte eine fremde Person als Betreuer zur Unterst\u00fctzung erhalten. Oft besteht der Wunsch, eine nahestehende Person als Betreuer einsetzen zu lassen.<\/p>\n<p>Dies wird mit einer Betreuungsverf\u00fcgung m\u00f6glich. Mithilfe einer solchen Verf\u00fcgung k\u00f6nnen Sie schon jetzt festlegen, wer sp\u00e4ter Sorge f\u00fcr Ihre Gesundheit und Ihr Wohlergehen tragen soll.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Betreuungsverf\u00fcgung erkl\u00e4ren Sie, wer, wenn einmal der Fall eintritt, zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll.<\/p>\n<p>Diese Erkl\u00e4rung wird im Ernstfall von dem Betreuungsgericht als Empfehlung einbezogen. Das Betreuungsgericht setzt sodann die von Ihnen gew\u00fcnschte Person als Ihren Betreuer ein. Damit das Gericht jedoch den ge\u00e4u\u00dferten Wunsch ber\u00fccksichtigt, muss die Betreuungsverf\u00fcgung bei Gericht bekannt sein. Sie k\u00f6nnen Ihre Betreuungsverf\u00fcgung auch bei Gericht hinterlegen.<\/p>\n<p>In der Betreuungsverf\u00fcgung k\u00f6nnen Sie bereits Hinweise f\u00fcr ein weiteres Vorsorgeinstitut, n\u00e4mlich die Patientenverf\u00fcgung, erteilen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Patientenverf\u00fcgung<\/h2>\n<p>Die Patientenverf\u00fcgung ist eine schriftliche Vorausverf\u00fcgung. Bereits mit Errichtung der Patientenverf\u00fcgung legen Sie selbst fest, welche medizinischen Schritte vorgenommen werden sollen, wenn Sie Ihren Willen einmal nicht mehr erkl\u00e4ren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Patientenverf\u00fcgung dient also in erster Linie der Rechtssicherheit im Hinblick auf lebensverl\u00e4ngernde oder lebenserhaltende Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>In einer Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen Sie somit festlegen, ob und wenn ja, welche lebensverl\u00e4ngernde oder lebenserhaltende Ma\u00dfnahmen Sie w\u00fcnschen.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Patientenverf\u00fcgung k\u00f6nnen und sollten Sie die gew\u00fcnschten Vorgehensweisen in konkreten medizinischen Situationen exakt bezeichnen.<\/p>\n<p>Sollte sich Ihr Wunsch diesbez\u00fcglich \u00e4ndern, k\u00f6nnen Sie die Patientenverf\u00fcgung jederzeit formlos, das hei\u00dft auch m\u00fcndlich oder durch Gesten und Mimik widerrufen. Allerdings ist auch hier die schriftliche Erkl\u00e4rung zu Beweis- und Rechtssicherheitszwecken empfehlenswert. Etwas anderes gilt nat\u00fcrlich, wenn der Erkl\u00e4rende keine schriftliche oder m\u00fcndliche Erkl\u00e4rung abgeben kann. Eine Erkl\u00e4rung durch Mimik und Gestik muss jedoch klar erkennbar sein und Ihren Willen ohne Auslegungsm\u00f6glichkeit zum Ausdruck bringen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Eine Patientenverf\u00fcgung kann auch noch im Stadium einer bereits bestehenden Krankheit erfolgen, ist dann aber nur f\u00fcr solche F\u00e4lle g\u00fcltig, die noch nicht unmittelbar bevorstehen.<\/p>\n<p>Empfehlenswert ist die Kombination einer Patientenverf\u00fcgung mit Betreuungs- und Vorsorgevollmacht. Sollten Sie die M\u00f6glichkeit zur Einwilligung nicht mehr haben, sind aufgrund Ihrer Entscheidung Ihr\/ Ihre Betreuer\/in oder Ihr\/Ihre Bevollm\u00e4chtigte\/r berechtigt und verpflichtet, die Entscheidungen \u00fcber Ihre weiteren Behandlungen zu treffen. Diese k\u00f6nnen sich dann an Ihrem ge\u00e4u\u00dferten Wunsch im Rahmen der Patientenverf\u00fcgung orientieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch wenn es schwerf\u00e4llt und unangenehm ist, eine Zukunft zu organisieren, in der man nicht mehr selbstst\u00e4ndig agieren kann, ist es ratsam, sich fr\u00fchestm\u00f6glich mit diesen Themen zu befassen, um der Zukunft etwas beruhigter entgegen zu blicken.<\/p>\n<p>Gerne beraten wir Sie \u00fcber Ihre M\u00f6glichkeiten unter Einbezug Ihrer W\u00fcnsche. Kontaktieren Sie uns einfach.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Monika Jakob<\/p>\n<p>Rechtsanw\u00e4ltin<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Patientenverf\u00fcgung und Co. &nbsp; In Zeiten immer neuer Gefahren und Krankheiten, ist es wichtig, sich auch im Ernstfall darauf verlassen zu k\u00f6nnen, dass der eigene Wille oberste Priorit\u00e4t hat. Wie schnell ist es passiert. Ein Unfall, eine Krankheit oder schlicht das Alter. 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